Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings- und Beratungsleistungen werden auf Grundlage eines Angebotes oder der aktuellen Seminarbeschreibungen in den jeweiligen Verträgen festgelegt.
Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform. Sie kann per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Der Auftrag wird mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Die Anmeldung zu den offenen Seminaren bedarf ebenfalls der Schriftform. Wir bestätigen die Anmeldung schriftlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bis zur maximalen Teilnehmerzahl berücksichtigt. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt in Abhängigkeit von den Seminarinhalten zwischen 8 und 12 Teilnehmer.
Die Rechte an den in den Seminaren zur Verfügung gestellten Unterlagen (Handouts, Übungen und Fall-Studien) liegen ausschließlich bei uns. Jede Verwendung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung sämtlicher geschäft-lich relevanter Vorgänge, die uns durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden ist.
Grundlage für Honorare und Kosten ist die jeweils gültige aktuelle Preisliste. Vereinbart werden Pauschal- oder Tages-honorare. Das Pauschalhonorar deckt sämtliche Tätigkeiten ab, jedoch nicht die Aufwendungen wie Reise- oder Aufenthaltskosten. Das Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen, Trainings, Workshops, Beratung und sonstiger Aufgaben berechnet. Der Einsatz von technischen Geräten ist in den Honoraren nicht enthalten, es sei denn, es wird schriftlich anders vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sagt ein Auftraggeber den Termin ab, so gilt Folgendes: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und uns vorgelegt werden. Geht die Kündigung mindestens 4 Wochen/28 Kalendertage vor dem Termin ein, so berechnen wir keine Kosten. Bei einer Stornierung zwischen dem 28. und 15. Kalendertag vor dem Termin berechnen wir eine Pauschale von 50% des vereinbarten Entgeltes jedoch ohne die vorgesehenen Aufwendungen. Geht die Absage zwischen dem 14. und 7. Tag vor dem beabsichtigten Termin ein, so berechnen wir 75% des vereinbarten Entgeltes ohne Aufwendungen. Geht die Abmeldung erst danach ein, fällt der gesamte Betrag ohne Aufwendungen an. In allen Fällen einer kostenpflichtigen Abmeldung werden wir lediglich 10% des Honorars(ohne Aufwendungen) berechnen, sollte es uns gelingen, den Termin anderweitig zu besetzen.
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen Trainer wegen höherer Gewalt,
Krankheit, Unfall oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten
werden, sind wir berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin
nachzuholen.
Kann zwischen den Parteien innerhalb einer angemessenen Zeit kein neuer Termin vereinbart
werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.
Vor Beginn oder im Laufe des Seminars ist von jedem Teilnehmer ein Formular "Angaben für Zertifikat und Teilnahmebescheinigung" auszufüllen. Sofern die Angaben vollständig sind, wird dem Teilnehmer die Teilnahme an dem Seminar bestätigt. Für die Ausstellung von Zertifikaten sind die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Bei nachträglicher oder erneuter Ausstellung einer Teilnahme-Bestätigung oder eines Zertifikates wird von uns eine Bearbeitungsgebühr von 10,-- € zzgl MwSt.erhoben.
Auf Wunsch reservieren wir mit der Anmeldung ein Zimmer im Seminarhotel oder in unmittelbarer Umgebung des Fir-mensitzes. Die Kosten für Übernachtung, Frühstück, Abend-essen sowie nicht in den Seminargebühren enthaltenen Ne-benkosten sind vom Teilnehmer zu tragen und direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs-stellung ohne jeden Abzug fällig.
Wir haften dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei die Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt be-schränkt ist. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögens-schäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist. Wir haften also voll umfänglich für Ansprüche nach dem Produkthaftungsge-setz, solche aus anfänglichem Unvermögen und zu vertre-tender Unmöglichkeit. Dieser Haftungs-Ausschluss und die Haftungsbegrenzung gelten auch für unsere Mitarbeiter ebenso wie von uns zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter.
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Wiesbaden. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätte, wenn Ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke im Vertrag.
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